Gerne senden wir unsere Gutachten in Ihrem Auftrag an die Versicherung und erhalten in der Regel auch von dort unser Honorar. Hierzu bieten wir Ihnen sogenannte Sicherungs-Abtretungserklärungen und Verlängerungen des Zahlungsziels bis zu 3 Monaten an. Die Zukunft wird zeigen, was wir nach dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetz zum 1. Juli 2008 noch zusätzlich für Sie tun dürfen. Fest steht bereits, dass die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes deutlich gelockert werden. Wir dürfen Sie also auch in Bereichen beraten, die in den juristischen Bereich hineingehen. Unsere Honorare berechnen wir nach den Richtlinien des BVSK (größter Verband der Kfz-Sachverständigen seit 1959). Diese Gutachten erstellen wir für alle Motorräder und selbstverständlich auch mit dem Sachverstand des Classic-Data-Experten für Ihr Oldtimer-Motorrad. Wir raten jedem Unfallgeschädigten, sein Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass keine verdeckten Schäden übersehen wurden. Außerdem reicht bei einem Motorrad eine EDV-Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgabe meist nicht aus, da Ersatzteilbestände häufig nicht mehr vorrätig sind oder vom Hersteller an einen Drittanbieter verkauft wurden, der oft deutlich höhere Ersatzteilpreise berechnet. Hier sollte der Sachverständige auch Sachverstand besitzen und sich nicht scheuen zu recherchieren. |